Ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig macht eindrücklich deutlich, dass der unverschlüsselte E-Mail-Versand von Rechnungen gravierende Risiken birgt. In einem jüngst verhandelten Fall kam es zu erheblichen finanziellen Schäden, als ein Handwerksbetrieb seine Rechnung unverschlüsselt per E-Mail versendete. Hacker manipulierten die Kontodaten in der Rechnung, sodass der Kunde den Betrag