Digitaler Fortschritt: Deutschland führt verpflichtende elektronische Zeiterfassung ein

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.9.2022 (1 ABR 22/21) festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.

Die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht BAG) hatten mit dem Grundsatzurteil zwar Fakten geschaffen, allerdings herrscht lange Zeit Unklarheit, ob deutsche Unternehmen handeln müssen.

Am 19.4.2023 hat das Arbeitsministerium daraufhin mit einem Gesetzesentwurf auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagiert und sieht die Pflicht der elektronischen Zeiterfassung vor.

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