Ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig macht eindrücklich deutlich, dass der unverschlüsselte E-Mail-Versand von Rechnungen gravierende Risiken birgt. In einem jüngst verhandelten Fall kam es zu erheblichen finanziellen Schäden, als ein Handwerksbetrieb seine Rechnung unverschlüsselt per E-Mail versendete. Hacker manipulierten die Kontodaten in der Rechnung, sodass der Kunde den Betrag – in diesem Fall rund 15.000 Euro – an Dritte überwies. Das Gericht stellte fest, dass der Betrieb seinen datenschutzrechtlichen Pflichten nicht ausreichend nachgekommen sei und wies Ansprüche auf erneute Zahlung zurück.
Als Softwareunternehmen, das sich auf Lösungen für Handwerksbetriebe spezialisiert hat, nehmen wir diese Problematik sehr ernst. Wir diskutieren intensiv, wie wir unsere Software zukünftig noch sicherer gestalten können, um Ihre Daten und Finanztransaktionen bestmöglich zu schützen.
Dabei prüfen wir unter anderem folgende Ansätze: